Nutzungsbedingungen

Fassung vom 17. August 2026 · Version 2026-08-17

Wichtig: GymMatch ist ein begrenzter Testdienst für volljährige Personen. Die App vermittelt Kontakte, übernimmt aber keine Identitätsprüfung und organisiert keine beaufsichtigten Treffen.

1. Teilnahme

Du musst mindestens 18 Jahre alt sein, eine erreichbare eigene E-Mail-Adresse verwenden und wahrheitsgemäße Profilangaben machen. Pro Person ist ein aktives Konto vorgesehen. Die serverseitige Kapazitätsgrenze kann Registrierungen vorübergehend schließen.

2. Funktion des Dienstes

GymMatch ermöglicht Profile, persönliche QR-Links, Kontaktanfragen, Likes, Kontakte, private Chats und freiwillige Trainingsplanung. Eine Verbindung oder ein Treffen kommt ausschließlich durch die Entscheidungen der beteiligten Personen zustande.

3. Deine Inhalte

Du darfst nur Inhalte und Fotos hochladen, an denen du die erforderlichen Rechte besitzt. Unzulässig sind insbesondere Täuschung, Belästigung, Drohungen, sexualisierte oder diskriminierende Inhalte, Werbung, Spam und die Veröffentlichung fremder personenbezogener Daten.

4. Sicherheit und Moderation

Beachte die Community-Regeln. Profile können blockiert und gemeldet werden. Bei Regelverstößen darf der Betreiber Inhalte prüfen, Konten vorübergehend sperren oder löschen. Akute Gefahren gehören an Polizei oder Rettungsdienst; GymMatch ist kein Notfallkanal.

5. Kosten und Verfügbarkeit

QR, Kontaktanfragen, Kontakte, Chat und Sichtbarkeit bleiben kostenlos. Testfunktionen begründen keinen Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen oder das Ende des Piloten können den Dienst einschränken.

6. Konto und Beendigung

Du kannst dein Konto jederzeit in der App unter „Profil & Einstellungen“ löschen. Weitere Informationen stehen unter Konto löschen.

7. Datenschutz

Welche Daten verarbeitet werden, beschreibt die Datenschutzinformation. E-Mail-Adresse und Nachrichten werden nicht öffentlich angezeigt.

8. Änderungen

Wesentliche Änderungen werden mit einer neuen Fassungsnummer kenntlich gemacht. Soweit erforderlich, wird vor einer weiteren Nutzung erneut eine Zustimmung eingeholt.